Wenn's um die Krankenkasse geht...!
AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DIE BERATUNGSFIRMA

AWAKO


§1 Wirkungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit
unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten
automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der
Geschäftsbezieh u ng.

§2 Auftragserteilung und Leistung

2.1 Grundlage der Geschäftbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag, bzw. der schriftliche Auftrag
des Klienten an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.

2.2 Der Klient kann uns Aufträge in folgenden Formen erteilen:

   telefonisch  
   postalisch  
   per Fax  
   per E-Mail  

Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Der Klient erhält nach Auftragseingang
eine Auftragsbestätigung per Post/Mall. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als
angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese
Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefertermin.

2.3 Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu, die wir durch langjährige
Zusammenarbeit kennen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin
zwischen uns und dem Klienten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien
schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung
zwischen uns und dem Klienten.

§3 Preise

In allen Preisen unserer Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %

 nicht enthalten.

§4 Zahlung und Fälligkeit

4.1 Unserer Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von
uns erbracht wurde. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart
ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.


4.2 Sobald die Rechnung dem Klienten zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig.

4.3 Der Klient kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht
innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall

sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.

4.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Klient nur berechtigt, wenn
sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein
Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

§5 Lieferfristen und Termine

5.1 Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen
und Gewissen angegeben werden. Es ist unser Anliegen, unsere Leistungen nach
bestätigtem Auftragseingang innerhalb von 30 Werktagen bereitzustellen.

5.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm
gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§6; Mitwirkungspflicht des Klienten

Der Klient stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen,
Informationen und Materialien zur Verfügung.

§7' Verschwiegenheitsklausel

Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen
betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren.
Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere
Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann
nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir
verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu
verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Klienten an
uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Klienten zurückgesendet.

§8 Haftung

8.1 Die Beratungsfirma haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Beratungsfirma ausschließlich nach den Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das
Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Beratungsfirma in demselben
Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen
vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung
wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

Mängelrüge


9.1 Wenn uns der Klient nicht innerhalb von 5 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv
vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.

9.2 Sollte der Klient eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein
von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden.

9.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden.

Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf
Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden
Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf
Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.

9.4 Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist - hier gilt die individuell
vereinbarte Lieferfrist als Richtwert - und wir eine vom Klienten schriftlich mitgeteilte,
angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Klient zum Rücktritt aus dem Vertrag
berechtigt.

§10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen
und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

§11 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und uns ist ausschließlich deutsches Recht
anzuwenden.

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Beratungsfirma in Zeulenroda-Triebes.

12.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Klienten
ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Greiz örtlich zuständige Gericht vereinbart.

AWAKO
Schuhgasse 3
07937 Zeulenroda.Triebes
Tel.: 03 66 28 I 94 64 92
Fax.: 03 66 28 194 64 93
Mobil: 0152/23 11 0.251
www.awako-online.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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